AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sanso Bureau GmbH, handelnd unter der Marke Gastroinferno (nachfolgend Gastroinferno)
Stand: Juli 2026
Präambel und Geltungsbereich
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Sanso Bureau GmbH, handelnd unter der Marke Gastroinferno, und dem Auftraggeber richten sich ausschließlich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Vertragspartnerin ist die Sanso Bureau GmbH, Döblinger Hauptstraße 100/18, 1190 Wien, Österreich, Firmenbuchnummer FN 682317 h, Firmenbuchgericht Handelsgericht Wien.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des österreichischen Unternehmensgesetzbuches sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn Sanso Bureau GmbH diesen Bedingungen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen hat.
Änderungen und Ergänzungen von Verträgen, Angeboten oder Leistungsbeschreibungen bedürfen der Schriftform. Die Kommunikation per E-Mail genügt der Schriftform, sofern nicht gesetzlich zwingend eine strengere Form vorgeschrieben ist.
1. Gegenstand der Beratungsleistungen
Gastroinferno erbringt Beratungs-, Konzeptions- und Umsetzungsleistungen insbesondere in den Bereichen Marketingberatung, Markenentwicklung, Marketingstrategie, Markenkonzepte, Hospitality Consulting und Strategieberatung für Kunden aus den Bereichen Lebensmittel, HoReCa, Consumer Goods und Startups.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, dem Projektplan oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg vereinbart wurde, schuldet Gastroinferno keinen bestimmten Umsatz-, Absatz-, Reichweiten-, Marken- oder Geschäftserfolg, sondern die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen.
2. Durchführung der Leistungen
Gastroinferno wird die übernommenen Beratungs- und Projektaufgaben mit branchenüblicher Sorgfalt und in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber durchführen.
Gastroinferno wird den Auftraggeber je nach Projektart in geeigneter Form über den Projektfortschritt informieren, insbesondere durch Gespräche, Präsentationen, Berichte, digitale Projektunterlagen oder sonstige geeignete Kommunikationsmittel.
Soweit der Auftraggeber Freigaben, Feedback oder Entscheidungen erteilen muss, können diese auch per E-Mail, Videocall, Projektmanagement-Tool oder sonstiger digitaler Kommunikation erfolgen. Solche Freigaben sind verbindlich.
Gastroinferno ist berechtigt, zur Leistungserbringung eigene Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Subunternehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung gegenüber dem Auftraggeber bleibt davon unberührt.
3. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Gastroinferno bei der Erfüllung der vertraglichen Leistungen nach besten Kräften zu unterstützen und sämtliche zur Durchführung der Leistung erforderlichen und nützlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Zugänge, Ansprechpartner und Entscheidungen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Dies gilt insbesondere für organisatorische, kaufmännische, buchhalterische, rechtliche, technische und inhaltliche Grunddaten, interne Vorgaben, Corporate-Design-Vorgaben, Freigabeprozesse, Timings, Markenunterlagen, Produktinformationen und sonstige Rahmenbedingungen, soweit diese für die Leistungserbringung relevant sein können und nicht allgemein zugänglich sind.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass das von ihm eingesetzte Personal, seine Mitarbeiter, Dienstleister und Ansprechpartner fachgerecht, zeitgerecht und in angemessenem Umfang zur Mitwirkung, Abstimmung, Schulung, Umsetzung und Freigabe zur Verfügung stehen.
Verzögerungen, Behinderungen, zusätzliche Abstimmungsschleifen oder Mehraufwände, die auf fehlende, verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Daraus entstehender zusätzlicher Aufwand ist gesondert zu vergüten.
Der Auftraggeber ist für die inhaltliche und rechtliche Prüfung der von ihm bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte verantwortlich, insbesondere hinsichtlich Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Lebensmittelrecht, arbeitsrechtlicher Aussagen, steuerlicher Aussagen, behördlicher Vorgaben und sonstiger branchenspezifischer Anforderungen.
4. Fristen und Termine
Angegebene Fristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
Fristen beginnen frühestens, sobald der Auftraggeber alle erforderlichen Voraussetzungen geschaffen, erforderliche Informationen übermittelt und notwendige Mitwirkungshandlungen erbracht hat.
Werden Leistungen durch fehlende Mitwirkung, nachträgliche Änderungswünsche, verspätete Freigaben oder Umstände aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers verzögert, verschieben sich vereinbarte Fristen angemessen.
Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, Krankheit, technische Ausfälle, Ausfälle von Dienstleistern, höhere Gewalt sowie sonstige außergewöhnliche und nicht von der betroffenen Partei zu vertretende Umstände befreien die Vertragspartner für die Dauer ihrer Auswirkungen von ihrer Leistungspflicht. Soweit möglich und zumutbar, ist die betroffene Leistung nachzuholen.
Bei Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs sind, soweit erforderlich, angepasste Fristen und Termine zu vereinbaren.
5. Honorar, Vergütung und Kosten
Gastroinferno erhält für ihre Tätigkeit das im Angebot oder in der Leistungsbeschreibung vereinbarte Honorar. Soweit nicht ausdrücklich ein Pauschalhonorar oder ein fester Leistungsumfang vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand auf Basis der jeweils vereinbarten Stunden- oder Tagessätze.
Soweit in einer Leistungsbeschreibung ein Beratungsumfang genannt ist, versteht sich dieser als Schätzung und stellt keine verbindliche Honorargrenze dar, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Sollte für Gastroinferno erkennbar werden, dass der geplante Beratungsaufwand wesentlich überschritten wird, wird Gastroinferno den Auftraggeber hierüber informieren. Die Vertragspartner werden sich sodann über die Fortführung, Anpassung oder Priorisierung der Leistungen abstimmen.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten die jeweils vereinbarten oder zuletzt kommunizierten Stunden- und Tagessätze von Gastroinferno. Bei Projekten, die über einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten laufen, bleibt eine angemessene Anpassung der Honorarsätze vorbehalten.
Alle Preisangaben verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
6. Reisekosten, Auslagen und Spesen
Reisekosten, Übernachtungskosten, Spesen und sonstige projektbezogene Auslagen sind gesondert zu vergüten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, werden Reise- und Nebenkosten nach tatsächlichem Aufwand und gegen Nachweis verrechnet. Für Reisen, deren Kosten nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Gesamtprojekt stehen, wird Gastroinferno vorab eine Freigabe des Auftraggebers einholen, soweit dies unter den Umständen zumutbar ist.
Als Orientierung für die Reisekosten gelten, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde: Bahnreisen in der 2. Klasse, Flugreisen auf Kurz- und Mittelstrecke in der Economy Class, Flugreisen auf Langstrecke ab fünf Flugstunden in der Business Class, PKW-Fahrten mit 0,90 EUR pro gefahrenem Kilometer, Hotel- und Verpflegungskosten nach tatsächlichem angemessenem Aufwand.
Die Wahl des Verkehrsmittels bleibt Gastroinferno vorbehalten. Gastroinferno wird bei der Auswahl ein angemessenes Verhältnis zwischen Kosten, Reisezeit, Verfügbarkeit und Projektanforderungen berücksichtigen.
7. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt je nach Vereinbarung durch Akontorechnungen, Teilrechnungen, Monatsrechnungen, Schlussrechnungen oder sonstige projektbezogene Abrechnungen.
Unmittelbar nach Auftragserteilung ist Gastroinferno berechtigt, bis zu 50 Prozent des vereinbarten oder geschätzten Auftragsvolumens als Akonto in Rechnung zu stellen.
Rechnungen sind innerhalb von zehn Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung oder im Angebot keine abweichende Zahlungsfrist angegeben ist.
Bankverbindungen werden auf der jeweiligen Rechnung angegeben. Maßgeblich ist die dort ausgewiesene Zahlstelle.
Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von sieben Kalendertagen ab Rechnungserhalt schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt eine fristgerechte Einwendung, gilt die Rechnung dem Grunde und der Höhe nach als anerkannt, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
8. Zahlungsverzug und Leistungsverweigerung
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist Gastroinferno berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte nach österreichischem Recht zu verrechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
Im Verzugsfall ist Gastroinferno berechtigt, sämtliche Leistungen aus bestehenden vertraglichen Beziehungen mit dem Auftraggeber bis zur vollständigen Zahlung der fälligen Beträge zurückzuhalten oder einzustellen. Einer gesonderten Nachfristsetzung bedarf es hierfür nicht, sofern dem Auftraggeber die Fälligkeit bekannt ist.
Für die Dauer eines berechtigten Leistungsstopps verschieben sich vereinbarte Fristen und Termine angemessen. Daraus entstehende Mehraufwände sind vom Auftraggeber zu tragen.
9. Nutzungsrechte, Urheberrechte und Arbeitsergebnisse
Von Gastroinferno erstellte Unterlagen, Präsentationen, Strategien, Markenkonzepte, Designentwürfe, Texte, Social Media Konzepte, Contentpläne, Analysen, Workshops, Dokumentationen und sonstige Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich und, soweit anwendbar, durch sonstige Immaterialgüterrechte geschützt.
Die Urheberrechte und sonstigen Rechte an Arbeitsergebnissen verbleiben bei Sanso Bureau GmbH beziehungsweise bei den jeweiligen Rechteinhabern, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Nutzungsrecht, die Arbeitsergebnisse im vertraglich vereinbarten Umfang und zum vereinbarten Zweck zu nutzen.
Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere Bearbeitung, Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, Nutzung für verbundene Unternehmen, Nutzung außerhalb des vereinbarten Projekts oder Nutzung in anderen Märkten, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Gastroinferno, soweit diese Nutzung nicht bereits ausdrücklich vereinbart wurde.
Angebotsunterlagen, Präsentationen, Konzepte und sonstige Vorarbeiten dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben, veröffentlicht oder außerhalb der Angebotsprüfung genutzt werden.
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher fälliger Rechnungen ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Arbeitsergebnisse produktiv zu nutzen, zu veröffentlichen oder an Dritte weiterzugeben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
10. Vertraulichkeit
Gastroinferno und der Auftraggeber verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse, Strategien, Unterlagen, Daten, Kalkulationen und sonstigen nicht öffentlich bekannten Informationen des jeweils anderen Vertragspartners zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln.
Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Vertrags verwendet werden.
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne Vertragsverletzung bekannt werden, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.
Gastroinferno ist berechtigt, dem Auftraggeber zugänglich gemachte Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung zu verarbeiten oder durch geeignete Dienstleister verarbeiten zu lassen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
11. Referenznennung
Gastroinferno ist berechtigt, Namen, Firma, Marke und Logo des Auftraggebers sowie öffentlich zugängliches Bild- und Projektmaterial im Rahmen eigener Werbe- und Referenzmaßnahmen zu nutzen, insbesondere auf Websites, in Präsentationen, Social Media, Angebotsunterlagen und Referenzlisten.
Dies gilt nicht, soweit gesetzliche oder vertragliche Geheimhaltungspflichten entgegenstehen oder der Auftraggeber der Referenznutzung vorab schriftlich widerspricht.
Nicht öffentliches Material, vertrauliche Informationen oder interne Projektergebnisse werden nur mit Zustimmung des Auftraggebers als Referenz veröffentlicht.
12. Datenschutz
Die Parteien verpflichten sich, die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung und das österreichische Datenschutzgesetz.
Soweit Gastroinferno im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers oder dessen Kunden verarbeitet, erfolgt dies nur im rechtlich zulässigen Umfang und, soweit erforderlich, auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung über Auftragsverarbeitung.
Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Sanso Bureau GmbH ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung.
13. Haftung
Gastroinferno wird die übernommenen Aufgaben mit branchenüblicher Sorgfalt durchführen und den Auftraggeber nach bestem Wissen beraten. Eine Haftung für bestimmte wirtschaftliche, werbliche, steuerliche, rechtliche oder sonstige Geschäftserfolge wird nicht übernommen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Gastroinferno haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Gastroinferno nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Reputationsschäden, Datenverluste und Ansprüche Dritter ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nicht in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten von Organen, Mitarbeitern, freien Mitarbeitern, Subunternehmern und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Sanso Bureau GmbH.
14. Vertragsdauer, Kündigung und Projektabbruch
Der Beratungs- oder Projektvertrag läuft über die im Angebot, in der Leistungsbeschreibung oder in einer sonstigen Vereinbarung genannte Dauer. Soweit keine Dauer genannt ist, endet der Vertrag mit Abschluss des vereinbarten Projekts.
Der Auftraggeber ist berechtigt, laufende Beratungsverträge mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich zu kündigen, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart wurde.
Ist eine bestimmte Projektdauer, ein bestimmter Beratungsumfang oder ein Pauschalhonorar vereinbart und kündigt der Auftraggeber vorzeitig ohne wichtigen Grund, ist Gastroinferno berechtigt, die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen sowie bereits gebundene Kapazitäten und angefallene Kosten abzurechnen.
Zusätzlich ist Gastroinferno berechtigt, 50 Prozent der auf den vereinbarten und noch nicht erbrachten Leistungsumfang entfallenden Vergütung als pauschalierten Schadenersatz zu verlangen. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Gastroinferno einen höheren Schaden nachweist oder der Auftraggeber nachweist, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
Das Recht beider Vertragspartner zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
15. Elektronische Kommunikation und digitale Tools
Die Parteien sind damit einverstanden, dass projektbezogene Kommunikation, Freigaben, Abstimmungen, Protokolle und Arbeitsergebnisse elektronisch übermittelt werden können, insbesondere per E-Mail, Videocall, Cloud-Link, Projektmanagement-Tool oder Messenger, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
Gastroinferno darf zur effizienten Leistungserbringung marktübliche digitale Arbeitsmittel und Softwarelösungen einsetzen. Beim Einsatz solcher Tools achtet Gastroinferno auf angemessene technische und organisatorische Schutzmaßnahmen.
Gastroinferno kann KI-gestützte Arbeitshilfen zur Recherche, Strukturierung, Konzeption, Texterstellung, Ideenentwicklung oder Visualisierung einsetzen, sofern dadurch keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers unzulässig offengelegt werden und keine entgegenstehende Vereinbarung besteht.
16. Schlussbestimmungen
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Sanso Bureau GmbH, handelnd unter der Marke Gastroinferno, und dem Auftraggeber gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts, soweit zwingendes Recht dem nicht entgegensteht.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht in Wien, Österreich.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige Regelung vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen für neue Verträge frühere Allgemeine Geschäftsbedingungen von Gastroinferno, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.