AGBs

Die Rechtsbeziehungen zwischen Sophie Radtke (Gastroinferno) und dem Auftraggeber richten sich ausschließlich nach diesen Bedingungen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten auch dann nicht, wenn Gastroinferno diesen im Einzelfall nicht widersprochen hat.

Änderungen unserer Angebote bleiben vorbehalten. Werden im Einzelfall Beratungsleistungen ohne schriftlichen Vertrag erbracht, gelten für diesen ausschließlich die Bedingungen des Angebotes.

1. Gegenstand der Beratungsleistungen von GASTROINFERNO

Gastroinferno erbringt Serviceleistungen auf den Gebieten der Marketingberatung. Dazu gehören Markenentwicklung, Marketingstrategien, Markenkonzepte, Social Media Konzepte, Content Erstellung & Management und Strategieberatung für Kunden aus dem Lebensmittelbereich (Hospitality, Gastronomie, Consumer Goods & Startups).

2. Durchführung

Gastroinferno wird die Beratungsaufgaben in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber wahrnehmen. Gastroinferno wird über ihre Tätigkeit regelmäßig in Form von Präsentationen, Berichten etc. berichten.

3. Pflichten des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Gastroinferno bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Leistungen nach besten Kräften zu unterstützen und Gastroinferno sämtliche zur Durchführung der Leistung erforderlichen und nützlichen Informationen und Daten bezüglich der Einrichtungen des Auftraggebers vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für Informationen und Daten, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden. Zu den vorgenannten Daten und Informationen gehört insbesondere auch die Zulieferung aller organisatorischen, buchhalterischen und verwaltungsmäßigen Grunddaten, zu beachtende hausinterne Formvorschriften und Anordnungen, die für die Durchführung der Gastroinferno übertragenen Aufgaben relevant sein könnten, soweit diese nicht allgemein zugänglich sind.

3.2 Der Auftraggeber wird dafür Sorge tragen, dass das von ihm eingesetzte Personal die organisatorischen Zielsetzungen und Lösungen dieses Auftrages fach- und termingerecht durchführt und zu evtl. Schulungen sowie zu Gesprächen zur Verfügung steht.

3.3 Behinderungen, Störungen etc. bei der organisatorischen Durchsetzung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, gehen ebenso zu seinen Lasten wie die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten der Personalvorhaltung seitens Gastroinferno. Letztere sind gesondert zu vergüten.

4. Fristen, Termine

4.1 Angegebene Fristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind.

4.2 Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörung, Krankheit sowie sonstige außergewöhnliche Umstände befreien die Vertragspartner für die Dauer ihrer Auswirkungen von ihrer Leistungs- bzw. Gegenleistungspflicht. Soweit möglich, ist die Leistung, die während der Verhinderung nicht erbracht werden konnte, nachzuholen.

4.3 Fristen beginnen frühestens mit der Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen durch den Auftraggeber gemäß vorstehender Ziffer 3.

4.4 Bei Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind, soweit erforderlich, Regelungen über abweichende Fristen und Termine zu treffen.

5. Honorar

5.1 Für ihre Tätigkeit erhält Gastroinferno ein Beratungshonorar nach Aufwand. Soweit nicht in der Leistungsbeschreibung ein fester Umfang oder ein Pauschalhonorar vereinbart ist, versteht sich der dort genannte Beratungsumfang als Schätzung und stellt keine Honorargrenze dar. Sollte für den Auftragnehmer erkennbar werden, dass der geplante Beratungsaufwand wesentlich überschritten werden wird, wird Gastroinferno den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren und die Vertragspartner werden sich auf eine entsprechende Anpassung verständigen.

5.2 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, gelten die Stunden- und Tagessätze der jeweils gültigen Honorarliste von Gastroinferno. Bei Beratungsprojekten die über die Dauer von 12 Monaten hinausgehen, bleibt die Veränderung der Honorarsätze vorbehalten. Reisekosten und Spesen sind gesondert zu vergüten. Alle Preisangaben sind Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Reisekosten, Unterkunft im Hotel und Spesen werden dem Auftragnehmer in nachgewiesener Höhe ersetzt. Diese orientieren sich an folgenden Richtwerten:

  • Bahnreisen: Fahrtkosten der 2. Klasse

  • Flugreisen (Kurz- oder Mittelstrecke): Flugkosten der Economy-Class

  • Flugreisen (Langstrecke ab 5 Flugstunden): Flugkosten der Business-Class

  • PKW-Fahrten: 0,90 Euro für jeden gefahrenen Kilometer

  • Hotel-Unterkunft (national): 108 Euro pro Übernachtung

  • Verpflegungsmehraufwand (national): 40 Euro pro Beratertag vor Ort

  • Hotel-Unterkunft und Verpflegungsmehraufwand (international): als Richtwerte gelten die Pauschbeträge aus dem aktuellen Katalog des Bundesministeriums für Finanzen für Auslandsdienstreisen, liegen jedoch bei mindestens 150 Euro pro Beratertag vor Ort für Übernachtung und Verpflegung

    Alle Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
    Die Wahl des Verkehrsmittels bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Dieser ist jedoch verpflichtet, Fahrtkosten nach den kürzesten Entfernungen zu berechnen und Reisen, deren Kosten nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum Gesamthonorar stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zu unternehmen.

5.3 Die Rechnungsstellung durch Gastroinferno erfolgt in der Regel durch Akonto-Rechnungen und Schlussrechnungen. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung und Zugang bei dem Auftragnehmer ohne Abzug zahlbar auf das Konto von Gastroinferno bei der
N26 IBAN: DE76100110012620141979 BIC: NTSBDEB1xxx

5.4 Unmittelbar nach Auftragserteilung ist Gastroinferno berechtigt, bis zu 50% des Auftragsvolumens in Rechnung zu stellen.

5.5 Gastroinferno ist berechtigt, dem Auftraggeber im Verzugsfall Zinsen in Höhe von 9% p.a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Im Übrigen ist Gastroinferno im Verzugsfall berechtigt, sämtliche Leistungen aus allen vertraglichen Beziehungen zum Kunden bis zur Bezahlung der jeweils fälligen Beträge ohne vorherige Ankündigung sofort einzustellen.

6. Vertraulichkeit

6.1 Gastroinferno und der Auftraggeber sowie die jeweiligen Mitarbeiter verpflichtet sich, jegliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen des jeweils anderen Vertragspartners zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Vertragserfüllung zu verwenden. Gastroinferno ist berechtigt, ihr zugänglich gemachte Daten des Auftraggebers zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Von Gastroinferno erstellte und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen, Präsentationen, Markenkonzepte etc. sind urheberrechtlich geschützt. Dies gilt insbesondere auch für die Angebotsunterlagen. Die Urheberrechte verbleiben bei Gastroinferno. Der Auftraggeber ist bei Abschluss eines Beratungsvertrages berechtigt, diese zum Zweck der Umsetzung der Beratungsziele in seinen Betrieben einzusetzen und hierfür zu vervielfältigen. Eine darüber hinaus gehende Nutzung, insbesondere die Weitergabe an Dritte oder die Veröffentlichung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Gastroinferno.

6.2 Gastroinerno ist berechtigt, im Rahmen eigener Werbemaßnahmen Namen und Firmenlogo des Auftraggebers sowie Bildmaterial der Leistung, sofern dieses öffentlich zugänglich war in jeglicher Form als Referenz zu nutzen. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer dem schriftlich widerspricht.

7. Haftung

7.1 Gastroinferno wird die ihr obliegenden Aufgaben mit branchenüblicher Sorgfalt wahrnehmen und bemüht sein, den Auftraggeber bestmöglich zu beraten. Eine Haftung für bestimmte Geschäftserfolge wird jedoch nicht übernommen, soweit nicht ausdrücklich, schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.

7.2 Gastroinferno haftet auf Schadensersatz nur, soweit ihr oder den von ihr eingesetzten Dritten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zur Last fällt, oder soweit sie fahrlässig eine vertragswesentliche Verpflichtung verletzt. Im letzteren Fall ist die Ersatzverpflichtung jedoch auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Auf einfacher Fahrlässigkeit resultierende Haftungsansprüche verjähren 12 Monate nach ihrer Entstehung.

7.3 Vorstehende Vereinbarungen gelten auch, soweit zulässig, für etwaige unmittelbare Ansprüche des Auftraggebers gegen Organe und Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen von Gastroinferno.

8. Dauer/Beendigung

8.1 Der Beratungsvertrag läuft über die in der Leistungsbeschreibung genannte Dauer. Soweit keine Dauer genannt ist, endet er mit Abschluss des Beratungsprojektes.

8.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Beratungsvertrag mit einer Frist von 2 Wochen zu kündigen. Ist eine bestimmte Projektdauer vereinbart bzw. ein bestimmter Beratungsumfang vereinbart, ist der Auftraggeber im Fall der vorzeitigen Kündigung zur Zahlung von 50% der auf den vereinbarten und noch nicht erbrachten Auftrag entfallenden Vergütung verpflichtet. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Gastroinferno einen höheren Schaden nachweist oder der Auftragnehmer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. Die Vergütungspflicht besteht nicht, sofern die Kündigung gemäß Punkt 8.3 erfolgt.

8.3 Das Recht jedes Vertragspartners zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.

9. Allgemeines

Auf das gesamte Vertragsverhältnis zwischen Gastroinferno und seinem gewerblichen Vertragspartner findet vorbehaltlich anderweitiger individueller Vereinbarungen deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand München, sofern der Auftragnehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.